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Mailchimp Kunden droht Abmahnwelle

25.10.2017
Berlin

Der Anbieter für professionellen E-Mail-Versand "Mailchimp" hat angekündigt, für alle Kunden am 31. Oktober 2017 als Standardanmeldeverfahren auf "Single Opt In" umzustellen.

  • Mailchimp ändert Standard auf Single Opt In
  • Auch bestehende Newsletter betroffen
  • Kunden droht in Deutschland eine Welle von Abmahnungen

Ein Beitrag von Kai Bodensiek, Partner BVM Berlin

Am 24. Oktober 2017 hat der auch in Europa sehr beliebte Anbieter für das Hosting von Mailinglisten "Mailchimp" seine Kunden darüber informiert, dass am 31. Oktober für alle bestehenden Mailinglisten das Standardanmeldeverfahren auf "Single Opt In" umgestellt wird. Das bedeutet, dass ein Nutzer, der sich für den Newsletter auf der Webseite anmeldet, ab sofort den Newsletter erhält. Dieses Verfahren gilt in Deutschland als hoch gefährlich und als Quelle für Massenabmahnungen. Nur wer aktiv im Voraus diese Einstellungen ändert, bleibt von den Änderungen verschont.

Gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 3 UWG darf E-Mail Werbung nur versendet werden, wenn der Inhaber der E-Mailadresse zuvor ausdrücklich in den Empfang von Werbung eingewilligt hat. Nach der ständigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte kann der Nachweis einer solchen Einwilligung aber nur erbracht werden, wenn dies durch ein "Double Opt In"-Verfahren dokumentiert werden kann. Dies erfordert, dass nach der Anmeldung über eine Webseite eine Bestätigungsmail an die Adresse versendet wird. Diese Bestätigungsmail darf keinerlei Werbung beinhalten, sondern soll nur die Aufforderung enthalten, die Anmeldung durch die Auswahl eines Bestätigungslinks zu verifizieren. Die Auswahl des Links ist dann durch den Anbieter zu dokumentieren und die Dokumentation ist für den Nachweisfall aufzubewahren. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass derjenige, der Zugang zu dem Postfach hatte, um einen solchen Bestätigungslink aufzurufen auch berechtigt ist die Einwilligung in den Newsletter-Empfang zu erteilen.

Bereits heute werden Anbieter ohne Double-Opt-In Verfahren häufig Opfer von Abmahnungen von Nutzern, die sich angeblich nie für den Werbenewsletter angemeldet haben. Eine Verteidigung hiergegen scheitert meist an einem fehlenden Nachweis, dass die Anmeldung durch einen berechtigten Inhaber der E-Mailadresse erfolgte. Im Abmahnfall drohen Kosten um die 1.000 Euro und im Fall einer gerichtlichen Verhandlung über 2.000 Euro pro Abmahnung. Da mit diesen Abmahnungen erheblicher Missbrauch betrieben wird, müssen wir dringend jedem Mailchimp-Nutzer mit Kunden in Deutschland anraten, sofort für alle Mailinglisten das Double-Opt-In Verfahren wieder zu aktivieren. Dies sollte unter diesem Link möglich sein: http://admin.mailchimp.com/lists/opt-in-status/

Ob man ein solches Verhalten seitens eines Dienstleister gutheissen will, muss jeder Betroffene selbst bewerten. Mailchimp selbst stellt dazu diese Informationen zur Verfügung:

Schlagworte: Double-Opt-In, Mailchimp, Mailinglisten, Single-Opt-In, UWG
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