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  • Ab dem 27.03., 12:00 Uhr können über die Internetseite der Investitionsbank Berlin die Sofortmaßnahmenpakete des Landes Berlin UND des Bundes beantragt werden. Diese Programm stehen Einzelunternehmern und Kleinstunternehmer zur Verfügung. Das Land Berlin stellt 5.000 Euro für Selbstständige oder Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern zur Verfügung, der Bund stellt 9.000 für diese Gruppe zur Verfügung und für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 Euro; bei Antragsstellung sollen nur rudimentäre Angaben notwendig sein, aber die Bundesmittel müssen für laufende Ausgaben verwendet werden (Mieten, Leasingraten etc.). Es wird erwartet, dass der Server zunächst überlastet sein wird.
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  • Netflix hat angekündigt seine Produktionen im Rahmen des Drehausfalls finanziell zu unterstützen und hat dafür 85M US-Dollar bereitgestellt; Produzenten sollten sich direkt mit Netflix in Verbindung setzen
  • Die Film- und Medienstiftung NRW unterstützt Kinos mit einer Sofortzahlung von 5.000 Euro, soweit Sie 2019 mit dem Kinoprogrammpreis ausgezeichnet wurden
  • Die GEMA verzichtet für die Dauer von behördlich angeordneten Schließungen auf die jeweiligen Zahlungen für Dauerverträge.
  • Die Bundesregierung hat für Einzelunternehmer oder Kleinunternehmen für bis zu 10 Mitarbeiter ein Sofortprogramm mit Zuschüssen von bis zu 45.000 Euro beschlossen. Eine Antragsstellung ist noch nicht möglich, aber Informationen finden sich bereits hier.
  • Das Medienboard Berlin Brandenburg verdoppelt die Prämien für die Kinos die sich für den Kinoprogrammpreis beworben haben. Jeder Bewerber erhält eine Soforthilfe von 10.000 Euro, die zur Hälfte auf eine spätere Prämie angerechnet wird. Es sind insgesamt 1,1 Millionen Euro auf 61 bewerbende Kinos zu verteilen.

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  • Die unterschiedlichen TV-Sender haben mitgeteilt, dass Sie bereit sind sich an Mehrkosten ihrer Auftragsproduktionen auf freiwilliger Basis zu beteiligen. Erste konkrete Gespräche laufen bereits. ARD, ZDF, Pro7Sat1, RTL
  • Das erste Instrument, das die Bundesregierung eingeführt hat, ist das erweiterte Kurzarbeitergeld. Danach können Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise mehr als 10% Kurzarbeit bei mehr als 10% der Arbeitnehmer einführen, für die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen. Für Arbeitnehmer ohne Unterhaltsverpflichtung wird dann ein Betrag von 60% des Lohnausfalls als Kurzarbeitergeld (steuerfrei, aber mit Progressionswirkung) gezahlt. Für Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67% des Lohnausfalls. Informationen und Antragsformulare der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier; hinsichtlich der Gestaltung mit den Arbeitnehmern helfen wir gern kurzfristig aus.
  • Für Arbeitnehmer oder Selbstständige (nur Einzelpersonen, keine Unternehmen), die aufgrund einer Verfügung nach dem Infektionsschutzgesetz in Quarantäne sind, gibt es die Möglichkeit bei den jeweiligen Landesbehörden eine Entschädigung des Verdienstausfalls zu beantragen. Informationen dazu gibt es hier für Berlin, Hessen, Niederbayern, NRW, Sachsen
  • Der Bund bietet Bürgschaftschaften der KfW für Darlehensfinanzierungen durch die Hausbanken an. Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Einzelne Länder bieten ebenfalls Darlehen, Bürgschaften und Liquiditätsunterstützungen an: Informationen dazu gibt es hier für Baden-WürtembergBayernBerlin, Brandenburg, BremenHessen, HamburgMecklenburg-Vorpommern, NiedersachsenNRW, Rheinland-Pfalz; Saarland, Sachsen (wohl erst ab KW 13), Sachsen-AnhaltThüringen, Schleswig-Holstein
  • Daneben besteht in allen Ländern die Möglichkeit Steuer(voraus-)zahlungen in erheblichem Maße beim zuständigen Finanzamt stunden zu lassen
  • Schließlich soll das Insolvenzrecht angepasst werden. Danach soll eine Insolvenzantragspflicht bis Ende September trotz Vorliegens von Insolvenztatbeständen entfallen, wenn die Insolvenzsituation auf der Corona-Krise beruht und Anträge zur finanziellen Unterstützung gestellt wurden, bei deren Genehmigung die Insolvenztatbestände entfallen würden, diese aber noch nicht beschieden wurden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, weil die Verwaltung mit der Gewährung der Hilfsmittel nicht schnell genug agiert. Dies birgt in der Beurteilung aber weiterhin Risiken für Geschäftsführer und Vorstände und muss genau geprüft werden.

Da die Maßnahmen aktuell im Fluss sind, werden wir versuchen neue Informationen zeitnah zu ergänzen. Berlin plant u.a. für Kulturschaffende kurzfristige Zahlungen von bis zu 15.000 Euro zur Kompensation von Veranstaltungsausfällen zur Verfügung zu stellen. Gern unterstützen wir bei der Beantragung und Abwicklung der diversen Hilfsmaßnahmen.

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