Text

Ein Betrag von Rechtsanwalt Kai Bodensiek, Partner bei BvM Berlin

Title
Wie es bisher war

Text

In der Vergangenheit war es so, dass Computerspiele, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne der §§ 86, 86a StGB enthielten, aufgrund der verbindlichen Vorgaben der Obersten Landesjugendschutzbehörden nicht zur Prüfung bei der USK angenommen werden durften. Dies kam faktisch einem Verkaufsverbot gleich, da Produkte ohne USK Kennzeichnung im stationären Handel nicht angeboten werden dürfen und bei digitaler Distribution bestand aufgrund des immer noch im Raum stehenden Urteils zu "Wolfenstein" (OLG Franfurt Az.: 1 Ss 407/97) das Risiko der Einleitung von Strafverfahren. Diese pauschale Ausgrenzung von Titeln mit Hakenkreuzen (oder anderen entsprechenden Symbolen) erschien gerade vor dem Hintergrund, dass im Bereich der Filmwirtschaft täglich die sogenannte Sozialadäquanzausnahme angewendet wird (§ 86 Absatz 3 StGB), unangebracht.

Nach der Sozialadäquanzausnahme sind solche Verwendungen der Kennzeichen erlaubt, die der "staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken" dienen. Auch hatten die Gerichte zwischenzeitlich festgestellt, dass ein Filmwerk auch dann unter die Ausnahme fallen kann, wenn es hauptsächlich der Unterhaltung dient. Weshalb sollte dies dann nicht auch bei Computerspielen entsprechend anzuwenden sein?

Title
Was wurde getan

Text

Diese Praxis war Anlass von Seiten der Branche unter Führung des game e.V. und auch von Seiten der Fachjuristen eine aktive Debatte zur juristischen Zulässigkeit von diesen verbotenen Symbolen in Computerspielen zu fördern. BvM hat sich selber hieran sehr aktiv beteiligt, z.B. in Form von Interviews, Kommentaren und PodcastsDiskussionsveranstaltungen und auf Panels. Andere Kollegen haben hierzu Aufsätze veröffentlicht und es wurde hinter den Kullissen viel und kontrovers diskutiert.  Dass im Ergebnis jetzt eine Gleichbehandlung des Mediums Spiel mit dem Medium Film steht, ist ein Erfolg für alle Beteiligten, mit dem nun verantwortungsvoll umgegangen werden sollte. 

Title
Was nun kommt

Text

Die rechtlichen Risiken für Publisher und Entwickler sind mit dieser Entscheidung erheblich geringer geworden. In den kommenden Monaten wird die USK eine Spruchpraxis zur Verwendung von Hakenkreuzen in Computerspielen erarbeiten, die sich - so darf vermutet werden - an der Spruchpraxis der FSK orientieren wird, aber die Besonderheiten des Mediums berücksichtigen wird. Die Entscheidung bedeutet keinesfalls, dass Hakenkreuze nun beliebig in Spielen verwendet werden können, denn eine solche Beliebigkeit wäre auch nicht von der Sozialadäquanzklausel gedeckt. Aber Spiele, die in einem historischen Kontext stehen, zunächst unabhängig vom Genre, sollten jetzt eine gute Grundlage haben, eine "unzensierte" Version in Deutschland auf den Markt zu bringen. In Zukunft dürften daher die deutschen "Sonderversionen" ein Ende haben.  

Für freuen uns darauf, diese Spruchpraxis bei der USK für unsere Mandanten mitgestalten zu können.

Mehr Artikel zu: Medien-IT-Recht