Wir beraten, schulen und prozessieren in der ganzen Bandbreite des kollektiven Arbeitsrechts und des Tarifrechts:
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Betriebsverfassungsrecht – Mitbestimmung des Betriebsrats
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Mitbestimmung im Tendenzunternehmen
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Wirtschaftsausschuss
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Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, u.a. im Bereich
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Arbeitszeit- und Entgeltmodelle
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Betriebsänderungen, Restrukturierungen, Outsourcing (Sozialplan und Interessenausgleich)
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Daten- und IT-Sicherheit
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Video- und Kameraüberwachung
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Betriebliche Altersvorsorge
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Beratung in und Gestaltung von Einigungsstellen
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Durchführung und Anfechtung von Betriebsratswahlen
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Mitbestimmungsrecht (MitbestG, DrittelbG)
Zudem beraten, schulen und prozessieren wir im Tarif- und Streikrecht:
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Gestaltung und Verhandlung von (Haus-)Tarifverträgen
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Bezugnahme auf Tarifverträge
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Beratung vor und im Streik