Wir beraten Unternehmen jeder Größe - von kleinen Unternehmen über mittelständische Unternehmen bis hin zu großen Konzernen – bei der Einrichtung von Compliance-Systemen, der Gewährleistung von Compliance sowie der Haftungsvermeidung im Unternehmen. Hierfür steht ein professionelles Team aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Verfügung, die in ihren jeweiligen Beratungsgebieten Spezialisten sind. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass nicht nur allgemeine Schwerpunkte im Bereich der Compliance angesprochen werden, sondern vertieft und kundenorientiert auf die spezifischen Compliance-Bedürfnisse der von uns beratenen Unternehmen und ihre speziellen Problemstellungen eingegangen werden kann. Dies betrifft alle Compliance-Felder, die ein Unternehmen zu beachten hat, einschließlich Corporate Compliance, Vertrags-Compliance, Compliance im Arbeitsrecht und ebenso das Compliance-Feld Strafrecht. Neben der anwaltlichen Compliance-Beratung stehen wir auch als externe Ombudsleute zur Verfügung.