Das Presserecht befasst sich mit öffentlichen Äußerungen jeder Art, sei es in den klassischen Printmedien, im Rundfunk, Film oder in den neuen elektronischen Medien. Rechtlich geht es um die Frage, welche Äußerungen zulässig sind und welche nicht, sowie um die Frage nach den zivil- bis hin zu den strafrechtlichen Konsequenzen unzulässiger Äußerungen.
Das Presserecht wird bestimmt durch das Spannungsfeld zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht Betroffener andererseits. Die Presse kann sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen, das Verfassungsrang genießt, weshalb die Presse häufig als die „Vierte Gewalt“ im Staat bezeichnet wird. Aber auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen, die von einer Presseberichterstattung betroffen sind, genießt Verfassungsrang. Kollidieren diese beiden Grundrechtspositionen, so ist häufig im Wege einer umfassenden Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall zu entscheiden.
Bei presserechtlichen Auseinandersetzungen geht es in der Regel um Unterlassungsansprüche, also um Klagen und einstweilige Verfügungen, aber auch um Richtigstellungen und um Schadensersatz. Gerade in jüngster Zeit sind Schadensersatzforderungen (in Form immateriellen Schmerzensgeldes) häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Einen weiteren Raum presserechtlicher Praxis nimmt das Gegendarstellungsrecht ein, das völlig unabhängig von Fragen des Verschuldens oder einer Pflichtverletzung jedem Betroffenen die Möglichkeit gibt, Tatsachen anders darzustellen, als dies in einer ihn betreffenden Presseberichterstattung der Fall war. Hier stehen bestimmte, sehr strikt gehandhabte Formfragen sowie die Beachtung sehr kurzer Fristen im Vordergrund der anwaltlichen Praxis.