Wir entwerfen und verhandeln Verträge aller Art und unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeption und Umsetzung – auch grenzüberschreitender – Vertriebsstrukturen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler wie Vertragshändler, Makler und Franchiseunternehmen (Franchisenehmer und Franchisegeber.
Neben der Erstellung individueller Einkaufs- und Verkaufsbedingungen liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung in Bezug auf Handelsgeschäfte und der Umsetzung moderner Handelsformen, beispielsweise dem E-Commerce.