Wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Ermittlungen der Strafverfolgungsorgane sind in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen.
War noch in den letzten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts eine Scheu der Ermittler zu beobachten, wirtschaftsstrafrechtlichen Problemstellungen nachzugehen, so hat sich dieser Zustand gegenwärtig geradezu in das Gegenteil verkehrt. Begleitet von einer immer schneller rotierenden Gesetzgebungsmaschinerie zählt es für viele Strafverfolgungsorgane heutzutage geradezu als Auszeichnung, in besonderem Maße Unternehmen unter Beobachtung, manchmal leider auch unter Generalverdacht, zu stellen.
Dabei wird die Lage auch dadurch nicht einfacher, dass vielfach erhebliche Unsicherheiten darüber bestehen, welche Gebote und Verbote im wirtschaftlichen Miteinander konkret bestehen und welche dazugehörigen Handlungs-, Unterlassungs- und Überwachungsverpflichtungen.
Unscharfe Konturen von strafrechtlichen Tatbeständen führen zu Verunsicherungen, leider auch zu durchaus zu strafrechtlichen Verfolgungen und schlimmstenfalls Verurteilungen.
Für uns als Verteidigerteam ist es deshalb ein besonderes Anliegen, sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in diesem gefahrenträchtigen Bereich zu begleiten, Gefahrensituationen zu analysieren und präventiv zu beraten.
Aufgrund unserer langjährigen forensischen Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht wissen wir, welchen Blick Staatsanwaltschaften und für Wirtschaftsstrafverfahren zuständige Gerichte auf Sachverhalte haben und können deshalb effektiv nicht nur mit theoretischen Hintergrund, sondern im Hinblick auf die Praxis beraten. Diese Erfahrung macht es uns zusätzlich möglich, auch in diesem Bereich effektiv zu verteidigen.
Die Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht umfasst daher das weitreichende Gebiet des allgemeinen Wirtschaftsstrafrechts, und des Unternehmensstrafrechts bis hin zur Complianceberatung und zur strafrechtlichen Corporate Governance.
Im Bereich des Steuerstrafrechts verläuft die Entwicklung parallel zum Wirtschaftsstrafrecht. Das Steuerstrafrecht ist gekennzeichnet von einer Ausdehnung strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten, die begleitet sind von einer Ausweitung strafverfahrensrechtlicher Verfolgungsmöglichkeiten bei Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung unter gleichzeitiger Zurückdrängung von Strafbefreiungsmöglichkeiten. Geschuldet ist diese Entwicklung dem veränderten Blick der Bevölkerung auf (mögliche) steuerliche Verfehlungen und einem breitflächrig artikulierten Wunsch nach härterem Vorgehen gerade bei Steuerverfehlungen. Selbst seriöse Politiker und Berichterstatter haben bereits den „Krieg mit den Worten“ begonnen und sprechen nur noch – entweder absichtlich oder in Unkenntnis des bestehenden Rechts – von der erforderlichen Bekämpfung des „Steuerbetruges“.
Vor diesem Hintergrund ist der in einer steuerstrafrechtliche Problematik Verwickelte auf dringende fachkundige Unterstützung besonders angewiesen. Diese Hilfestellung bieten wir an, beginnend von der Beratung zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Probleme, der Beratung und Unterstützung bei der Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige, bis hin zur Verteidigung in außergerichtlichen und gerichtlichen Steuerstrafrechtsfällen.