Nicht lediglich der Gesetzgeber diskutiert ein sog. Unternehmensstrafrecht. In der täglichen Praxis wirken sich strafrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Fragestellungen immer stärker auf unternehmerische Entscheidungen aus. Gerade in Bußgeldverfahren – sei es im Bereich des Kartellrechts oder in anderen Bereichen – sind neben den einzelnen Bußgeldmaßnahmen Verantwortlichkeiten und mitunter auch tief einschneidende Vermögensabschöpfungsmaßnahmen Gegenstand unserer Beratung für die Unternehmensleitung und das Unternehmensinteresse. Von den strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Schwierigkeiten sind meist nicht lediglich das Unternehmen selbst, sondern vor allem auch Mitarbeiter des Unternehmens auf verschiedenen Führungsebenen betroffen. Hierbei können die einzelnen Verantwortlichkeiten wieder sehr verschieden sein und das gesamte strafrechtliche Verantwortlichkeitsspektrum einschließlich einer bestehenden Organisationsverantwortung abdecken.
Wir vertreten und verteidigen deshalb sowohl die Unternehmen selbst, wobei wir ggf. erforderliche Individualverteidigungen organisieren und koordinieren, als auch die Einzelpersonen.
Aus langjähriger Erfahrung ist es uns ein besonderes Anliegen, bei der Betreuung solcher Mandate unter bestmöglicher Vermeidung der Öffentlichkeit eine befriedigende und befriedende Lösung der Problematiken zu erreichen.