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  • Das erste Instrument, das die Bundesregierung eingeführt hat, ist das erweiterte Kurzarbeitergeld. Danach können Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise mehr als 10% Kurzarbeit bei mehr als 10% der Arbeitnehmer einführen, für die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen. Für Arbeitnehmer ohne Unterhaltsverpflichtung wird dann ein Betrag von 60% des Lohnausfalls als Kurzarbeitergeld (steuerfrei, aber mit Progressionswirkung) gezahlt. Für Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67% des Lohnausfalls. Informationen und Antragsformulare der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier; hinsichtlich der Gestaltung mit den Arbeitnehmern helfen wir gern kurzfristig aus.
  • Für Arbeitnehmer oder Selbstständige (nur Einzelpersonen, keine Unternehmen), die aufgrund einer Verfügung nach dem Infektionsschutzgesetz in Quarantäne sind, gibt es die Möglichkeit bei den jeweiligen Landesbehörden eine Entschädigung des Verdienstausfalls zu beantragen. Informationen dazu gibt es hier für Berlin, Hessen, Niederbayern, NRW, Sachsen
  • Der Bund bietet Bürgschaftschaften der KfW für Darlehensfinanzierungen durch die Hausbanken an. Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Einzelne Länder bieten ebenfalls Darlehen, Bürgschaften und Liquiditätsunterstützungen an: Informationen dazu gibt es hier für Baden-WürtembergBayernBerlin, Brandenburg, BremenHessenMecklenburg-Vorpommern, NiedersachsenNRW, Rheinland-Pfalz; Saarland, Sachsen (wohl erst ab KW 13), Sachsen-AnhaltThüringen, Schleswig-Holstein
  • Daneben besteht in allen Ländern die Möglichkeit Steuer(voraus-)zahlungen in erheblichem Maße beim zuständigen Finanzamt stunden zu lassen
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Da die Maßnahmen aktuell im Fluss sind, werden wir versuchen neue Informationen zeitnah zu ergänzen. Berlin plant u.a. für Kulturschaffende kurzfristige Zahlungen von bis zu 15.000 Euro zur Kompensation von Veranstaltungsausfällen zur Verfügung zu stellen. Gern unterstützen wir bei der Beantragung und Abwicklung der diversen Hilfsmaßnahmen.

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