Digitalisierung und Datenschutz

Parallel zu der Entwicklung des Internet zu einem omnipräsenten Begleiter in unserer heutigen Welt, ist Datenschutz zu einem sowohl gesellschaftlich, als auch in allen Geschäftsbereichen fundamental relevanten Thema geworden.

Insbesondere für alle, die Dienste im Internet anbieten, gelten seit der EU-weiten Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 strenge Regeln in Bezug auf Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten, bei deren Nichtbeachtung enorme Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro, bzw. 4% des weltweiten Konzernumsatzes drohen.

Mit der prinzipiellen Vorgabe von „Privacy by Design“ verlangt die DSGVO, dass Datenschutz bereits bei der Erarbeitung von Datenverarbeitungsvorgängen technisch integriert wird. Entsprechend beraten wir unsere Mandanten schon in der Phase der Produktentwicklung, wie sie den Anforderungen des Datenschutzes bestmöglich genügen können.  Genauso prüfen wir mit unseren Mandanten vorhandene Produkte und Prozessabläufe im Hinblick auf Kompatibilität mit den bestehenden Forderungen.

Die Datenschutz-Grundverordnung hat zudem eine Reihe weiterer formaler Verpflichtungen eingeführt, die es zu beachten gilt. Zu diesen zählen u.a.

  • detaillierte Datenschutzerklärungen, nicht nur für Endkunden, sondern auch für Mitarbeiter und Geschäftspartner
  • die Führung eines Verzeichnisses über die Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der internen Abläufe
  • der Abschluss von Vereinbarungen über die Verarbeitung von Daten im Auftrag mit externen Dienstleistern
  • die Verwendung der Standardklauseln der EU-Kommission im internationalen Rechtsverkehr mit Drittstaaten.

Auf allen diesen Ebenen bieten wir unseren Mandanten, z.B. mit internen Audits oder der Strukturierung und Formulierung der notwendigen Dokumente, fachkundige, individuelle und verlässliche Betreuung und Unterstützung