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Brehm & v. Moers ist eine Anwaltskanzlei mit drei Büros in Deutschland an den wichtigen Standorten Berlin, Frankfurt am Main und München. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen umfassend, wobei wir über besondere Expertise im Urheber- und Medienrecht, im Informationstechnologierecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Arbeits- und Gesellschaftsrecht verfügen.

Sie finden bei Brehm & v. Moers juristische Kompetenz, Markt- und Branchenkenntnis und werden unabhängig, individuell und lösungsorientiert beraten. Wir legen Wert auf Kontinuität, die Pflege langjähriger Mandatsbeziehungen und eine ständige Weiterentwicklung unserer Kerngebiete zur Sicherstellung einer sowohl zeitgemäßen, als auch zukunftsorientierten Gestaltung und Beratung.

Wir sind Mittelständler aus Überzeugung und kooperieren mit einer Vielzahl von Kanzleien im In- und Ausland, um eine umfassende Beratung für unsere Mandanten sicherzustellen.

Wir legen Wert auf eine standort- und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und eine stets am individuellen Interesse unserer Mandanten orientierte Beratung.

Aktuelles

Das Nachweisgesetz - Ende des Dornröschenschlafs!

14.06.2022
Berlin
Das Nachweisgesetz wurde angepasst und erfordert nun erhebliche Anpassungen an Arbeitsverträgen. 
  • Alle Arbeitsverträge müssen den neuen Regelungen angepasst werden
  • Stichtag: 1. August 2022
  • Bei Verstoß droht Ordnungsgeld von € 2.000,-
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Felix Oelkers, LL.M. (UCT), Partner BvM Berlin
 
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Film-Due Diligence für die TPG Real Estate bei der Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG

25.01.2022
Berlin

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Haftungsfalle "Ltd."

14.09.2021
Berlin
DAs OLG München hat zur Frage der Rechtsfähigkeit einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland und deren Schicksal nach dem Brexit Stellung genommen.
  • Anforderungen an den Nachweis zum Verwaltungssitz in England
  • Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland ist nicht rechtsfähig
  • Persönliche Haftung der Gesellschafter
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Igor Rudolph, Associate BVM Berlin
 
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Blog Medien- und IT-Recht

Influencerinnen und Schleichwerbung

9.09.2021
Berlin

BGH klärt grundlegende Fragen zur Schleichwerbung durch Influencerinnen

  • Influencer handeln geschäftlich
  • Eigenwerbung ist nicht kennzeichnungspflichtig
  • Werbung für Dritte ist nur bei Bezahlung kennzeichnungspflichtig

Ein Beitrag von Prof. Dr. Alexander Freys, Partner BVM Berlin

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USK 16 erst ab 22 Uhr?

26.04.2021
Berlin

Einige Landesmedienanstalten gehen anscheinend gegen Streamer vor und konstatieren, dass USK 16 Titel erst ab 22 Uhr gestreamt werden dürften.

  • JusProg ist auch weiterhin eine Alternative zur Sendezeitbeschränkung
  • Die Altersfreigabe des Streams muss nicht der des Spiels entsprechen
  • Neue Rechtsansicht zur Sendezeitbeschränkung hoch umstritten

Ein Beitrag von Kai Bodensiek, Partner Brehm & v Moers Berlin

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Urheberrechte bei Let's Plays

25.11.2020
Berlin

Jedes Let's Play stellt eine urheberrechtlich relvante Nutzung des Computerspiels dar und tangiert gleich mehrere Rechte, die exklusiv dem Urheber bzw. im Normfall dem Publisher oder aber auch Dritten zustehen.

  • Auf Twitch werden aktuell eine Vielzahl von Videos wegen Urheberrechtsverstößen gesperrt
  • Die Rechtslage hinsichtlich Musik in Spielen ist zumindest unklar
  • game Verband unterstützt Let's Player bei Rechteklärung

Ein Beitrag von RA Kai Bodensiek, Partner BvM Berlin

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