MoPeG

Die Reform des Personengesellschaftsrechts kommt zum Jahreswechsel

Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft

Handlungsbedarf für viele Gesellschaften

Am 01.01.2024 tritt das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" (MoPeG) in Kraft. Damit wird das Personengesellschaftsrecht, insbesondere das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“) an das moderne Wirtschaftsleben angepasst und umfassend geändert.

Was ist neu?

  • Die GbR wird rechtfähig. Die GbR wird damit zur sicheren Rechtsform.

  • GbR wird registerfähig, bei vielen GbR entsteht sogar ein Zwang zur Registereintragung (z.B. bei Gesellschaften, die Beteiligungen halten oder Grundbesitz halten.

  • Die GbR wird umwandlungsfähig. Sie kann also verschmolzen oder gespalten oder in eine andere Rechtsform, z.B. in eine GmbH) umgewandelt werden, aber auch lediglich im Wege der „Umwandlung light“ vom Gesellschaftsregister ins Handelsregister „umgetragen“ werden, z.B. als oHG.

  • Die GbR wird international "wegzugsfähig", sie kann künftig im Ausland operieren, ohne dabei ihre Rechtsform/Anerkennung zu gefährden.

  • Die neue Rechtsform "eGbR" also die „eingetragene GbR“ bietet viele Vorteile und dürfte schnell der Standard werden.

 

Regelungen im Einzelnen

In den kommenden Wochen werden wir in unserem Blog die einzelnen Änderungen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf aufgreifen und erläutern.