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  3. Marken & Patentrecht

Marken & Patentrecht

Eine Marke ist ein starkes Kapital und immer eine wesentliche Investition. Marken dienen als Herkunftshinweis zur Identifizierung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens. Entsprechend können als Marke grundsätzlich all solche Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies sind insbesondere Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Wort-/Bildmarken, können aber auch z.B. dreidimensionale (Form-) Marken, Farbmarken oder Positionsmarken sein.

Das Markenrecht gehört seit vielen Jahren zu unserem Kerngeschäft. Unser Beratungsangebot deckt die gesamte Bandbreite kennzeichenrechtlicher Fragestellungen ab.

Unsere Mandanten sind nationale und internationale Markenanbieter, deren zum Teil große Markenportfolios wir betreuen, genauso auch kleinere mittelständische Unternehmen.

Im Markenrecht fokussiert sich unser Tätigkeitsangebot insbesondere auf die Entwicklung geeigneter und individueller Markenstrategien zur Erlangung eines optimalen Markenschutzes sowie die nationalen und internationalen Schutzrechtsanmeldungen, die Verteidigung von Schutzrechten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren und die Vertragsberatung.

Hierzu gehört im Vorfeld der Anmeldung einer Marke unter anderem die Erarbeitung einer Markenstrategie, die Ausarbeitung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen und die Durchführung von Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen im Rahmen einer möglichen Kollisionsprüfung mit prioritätsälteren Rechten.

Wir bieten Markenregistrierungen beim Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt sowie Internationale Markenregistrierungen bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum an.

Wir verwalten die Markenrechte in einer eigens entwickelten Datenbank, in der die Markenportfolios unserer Mandanten gepflegt, gehalten und archiviert werden. Darüber hinaus bieten wir die für die Vermeidung der Verwässerung von Markenrechten wichtige Überwachung der Marken an.

Wir beraten in vertraglichen Fragen und führen bei Bedarf für unsere Mandanten Verletzungsprozesse. Die Betreuung unserer Mandanten auf dem Gebiet der Markenanmeldungs- und Markenverletzungsverfahren bieten wir auch im Ausland an. Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Amtsverfahren (Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren etc.) beim DPMA, dem Bundespatentgericht, beim HABM, dem Europäischen Gericht und Europäischen Gerichtshof. Im Einzelfall arbeiten wir mit erfahrenen Kollegen vor Ort zusammen.

Die Verteidigung von Schutzrechten umfasst beispielsweise die Ausarbeitung von Abmahnschreiben, Klageschriften, Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, Schutzschriften und die Verteidigung gegen unberechtigte Verletzungsansprüche. Im Rahmen der Vertragsberatung entwerfen wir für unsere Mandanten z.B. Abgrenzungsvereinbarungen, Markenlizenzverträge, Übertragungsverträge etc.

Wir verfügen auch über Erfahrung im verwandten Bereich der Produktpiraterie und können durch die EU-Grenzüberwachung die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten ergänzen. Im Rahmen der Grenzbeschlagnahme haben Schutzrechtsinhaber die Möglichkeit, den Vertrieb von rechtsverletzenden Waren in der Europäischen Union und Deutschland bzw. die Ausfuhr und Einfuhr solcher Waren aus der EU und Deutschland von Anfang an zu verhindern.

Maßstab für den Erfolg unserer anwaltlichen Bemühungen sind Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen unserer Mandanten gerecht werden.

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