

Studium der Rechtswissenschaften, Referendariat und beide Staatsexamina in München, Promotion an der Albert Ludwigs Universität in Freiburg.
Zulassung zum Rechtanwalt 1989, Notar in Berlin seit 1996, Honorarprofessor an der Uni Leipzig seit 2003.
Alexander Freys berät vorwiegend mittelständisch orientierte Mandanten im Bereich des Urheber- und Medienrechts (mit Schwerpunktexpertise in den Bereichen Film und TV, Persönlichkeits- und Markenrecht), im Wirtschafts-, Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Das Beratungsspektrum umfasst in etwa gleichem Umfang die reine Vertragsgestaltung als auch die Vertretung von Mandanten vor Gericht. Sein persönliches Motto lautet: „Vor Gericht beweist sich der wahre Vertragsgestalter“. Aktuell ist besonders hervorzuheben die Vertretung von Mandanten in gegen sie gerichteten Massenklageverfahren (u.a. nach dem KapMuG) sowie bei Prospekthaftungsverfahren.
1988
1996
Englisch, Französisch