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Am 5.4.2017 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) verabschiedet.

Das Gesetz sieht auch weitreichende Bußgelder vor, die sich auch nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht richten. Damit eröffnet das Kabinett weitreichende Möglichkeiten, gegen Unternehmen vorzugehen in Form von z.B. Vermögensabschöpfungsmaßnahmen gem. §§ 30, 130 OWiG (Unternehmensgeldbußen) oder etwa § 29a Abs. 4 OWiG (selbständiger Verfall). Gerade der Bereich der Unternehmenssanktionierung nimmt seit Jahren stetig zu. Weitere Informationen um Gesetzesentwurf finden sich unter:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/NetzDG.html;jsessionid=60D7DC6C09049106E829005E0D5E57B4.2_cid289?nn=6704238

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Dr. Jens Bosbach

Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

München

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