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KI Kennzeichnung

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KI-Kennzeichnung für Medieninhalte: Pflicht ab 2. August 2026

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Ab dem 2. August 2026 tritt Artikel 50 Abs. 4 und 5 der EU-KI-Verordnung in Kraft. Für Medien- und Verlagshäuser, Content-Studios, Plattformbetreiber und Producer bedeutet das: KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte müssen klar als solche gekennzeichnet werden, insbesondere wenn sie die Öffentlichkeit über relevante Themen informieren oder Deepfakes enthalten. Die Pflicht umfasst sowohl die direkte Offenlegung der KI-Beteiligung als auch die Gewährleistung, dass Nutzer:innen die Art und den Grad der KI-Unterstützung nachvollziehen können.
Um Unternehmen und KI-Anwender bei der Umsetzung Orientierung zu geben, hat das EU AI Office im Dezember 2025 den ersten Draft des Code of Practice für Art. 50 KI-VO veröffentlicht. Dieser ist nicht bindend, bietet aber praxisnahe Empfehlungen, wie die Pflichten erfüllt werden könnten.

🤖 Erste Maßnahme: Sichtbare Offenlegung beim ersten Kontakt
Alle Inhalte, die KI-generiert oder -manipuliert sind, müssen bereits beim ersten Zugriff klar erkennbar gekennzeichnet werden, also unabhängig davon, ob es sich um Text, Bilder, Audio oder Video handelt. Das Ziel ist, dass Nutzer:innen Inhalte nicht fälschlich für vollständig menschlich erstellt halten und Transparenz und Vertrauen gewahrt bleiben. Der Draft empfiehlt dazu die Verwendung eines KI-Icons, das dauerhaft sichtbar platziert wird, ähnlich wie Hinweise auf Produktplatzierungen im TV.

🤖 Zweite Maßnahme: Gemeinsame Taxonomie
Der Draft schlägt vor, Inhalte nach einer zwei-stufigen Taxonomie zu unterscheiden: fully AI-generated Content, der komplett autonom von KI erstellt wurde, und AI-assisted Content, bei dem menschliche Inhalte durch KI verändert oder ergänzt wurden, etwa bei Tonalität, visuellen Details oder Textformulierungen. Das Icon soll diese Unterscheidung direkt visualisieren, sodass Nutzer:innen sofort erkennen, welcher Grad der KI-Beteiligung vorliegt.

🤖 Zentraler Vorschlag: EU-weites Icon

Ein EU-weites KI-Icon soll dauerhaft im KI-Output sichtbar sein und den Grad der KI-Beteiligung anzeigen. Bis ein einheitliches EU-Icon verfügbar ist, können Unternehmen ein interimsweises KI-Icon nutzen. Das KI-Icon sollte interaktiv sein: Beim Klick auf das Icon sollten Nutzer:innen detaillierte Informationen abrufen können, z. B. welche Teile des Inhalts KI-generiert oder manipuliert wurden. Das EU AI Office gibt als Beispiel an, wie Adobe es mit einem Icon gemacht hat. Klicken User auf das Icon, erhält er Metadaten und Content Credentials. Zudem darf das Icon die kreative oder künstlerische Wirkung der Inhalte nicht stören, sollte interaktive Audio-Offenlegungen enthalten, die in reine Audioinhalte integriert werden können, barrierefrei zugänglich sein und in allen Mitgliedstaaten konsistent nutzbar sein.

Takeaway: Ab August 2026 sollten Medienunternehmen, Verlagshäuser, Content-Creator, Producer und Co. ihre Workflows und Metadaten so vorbereiten, dass die KI-Beteiligung bei jedem Inhalt klar und transparent erkennbar ist. Das EU-KI-Icon wird dabei perspektivisch wohl zum praktischen Werkzeug, das schnell aufzeigt, welche Inhalte KI-generiert oder KI-assistiert sind. Auf diese Weise soll für Nutzer:innen rechtssichere Transparenz geschaffen werden.


Cüneyt Akbaba Rechtsanwalt
Kai Florian Furch, Rechtsanwalt

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