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Rückenwind

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Markenschutz mit Rückenwind

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Das geistige Eigentum ist weit mehr als eine bloße Formsache – es ist das Fundament und oft der wertvollste Aktivposten eines Unternehmens. Dennoch zögern viele Unternehmer, insbesondere Start-ups in der Gründungsphase, vor einer umfassenden Markenanmeldung zurück. Der Grund ist meist pragmatisch: die Kosten.

Doch wer beim Schutz seiner Identität spart, riskiert langfristig teure Rechtsstreitigkeiten oder den Verlust der eigenen Markenreputation. Um dieses Risiko zu minimieren, gibt es derzeit tatkräftige Unterstützung von europäischer Ebene.

Das Programm „Ideas Powered for Business“ des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) schafft hier Abhilfe: Auch in diesem Jahr erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wieder im Rahmen des KMU-Fonds erhebliche finanzielle Zuschüsse für den Schutz ihrer Marken und Designs. Das Programm wird durch die europäische Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und verwaltet. Informationen und Anträge sind ab dem 2. Februar 2026 auf der   EUIPO-Webseite. einsehbar. 

Der für Marken und Designs relevante „Gutschein 2“ deckt einen Großteil der amtlichen Gebühren ab. Die Förderquoten sind dabei beachtlich und bezuschussen Markenanmeldungen auf EU-Ebene und nationaler Ebene mit 75%, sowie auf internationaler Ebene mit 50%, jeweils maximal mit EUR 700,00.
Gerade in kreativen und technologisch orientierten Branchen ist der Schutzbedarf vielfältig. Der KMU-Fonds trägt dem Rechnung, indem er nicht nur klassische Wort- und Bildmarken fördert, sondern auch Designanmeldungen in Höhe von 50%, maximal mit EUR 700,00 unterstützt. Der Schutz eines Designs kann zum Beispiel im Rahmen von Produktdesign, von außergewöhnlichen grafischen Benutzeroberflächen (UI/UX) oder dem Schutz von ikonischen Figuren/ Character Design in Games relevant sein. 

Die Gewährung der Fördermittel ist an strikte formale Voraussetzungen geknüpft:

  1. Das Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio.€) haben. Bei der Beantragung des Gutscheins müssen daher Unternehmensunterlagen wie USt-ID-Nachweis und eine Bankbescheinigung eingereicht werden.
  2. Der Förderantrag muss vor der eigentlichen Markenanmeldung gestellt und vom EUIPO bewilligt werden. Wer erst anmeldet und dann den Zuschuss beantragt, erhält keine Förderung.
  3. Der Antragsteller für den Gutschein muss exakt mit dem späteren Markeninhaber übereinstimmen.
  4. Da die Mittel nach dem Prinzip “first come, first served“ vergeben werden, empfiehlt sich eine zeitnahe Planung und frühzeitige Antragstellung.

Die Förderung reduziert zwar die finanzielle Hürde der oft erheblichen Anmeldegebühren einer Marke, sie schützt aber nicht vor rechtlichen Fehlern. Eine Marke, die wegen mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt wird oder die Rechte Dritter verletzt, ist trotz 75 % Rabatt eine Fehlinvestition. Eine professionelle Kollisionsprüfung und eine strategisch kluge Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sind daher unerlässlich, um langwierige Widerspruchsverfahren oder Abmahnungen zu vermeiden. Gerne begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren und stellen sicher, dass Ihre Marke auf einem rechtlich sicheren Fundament steht.