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game Verband gründet Verwertungsgesellschaft

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Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft wird der bisherige Justitiar Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, der auch weiterhin seine Aufgaben beim game Verband wahrnehmen wird. 

Die Verwertungsgesellschaft wird anders etwa als die Gema keine aktive Lizensierung vornehmen, sondern lediglich gesetzliche Vergütungsansprüche wahrnehmen.

Diese Vergütungsansprüche für die Privatkopie können grundsätzlich nur von Verwertungsgesellschaften und nicht von den eigentlichen Rechteinhabern direkt wahrgenommen werden. Die Ansprüche speisen sich aus der sogenannten Privatkopieabgabe, die pauschal auf Leermedien und Geräte zur Vervielfältigung von Werken (z.B. Festplatten, DVD-Brenner etc.) erhoben und durch die Hersteller bzw. Importeuren abgeführt werden. Dies geschieht im Rahmen der Preisbildung bei der Abgabe an den Handel, ohne dass der Verbraucher hiervon direkt betroffen wäre.

Auch ändert sich durch die Gründung der Verwertungsgesellschaft nichts für den Verbrauchermarkt, da die Abgabe sich hierdurch nicht erhöht. Vielmehr müssen nun die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften die Abgaben auch mit der Gamesbranche teilen, die bisher über Jahrzehnte leer ausging. 

Unser Partner Kai Bodensiek hat den Game Verband über einen längeren Zeitraum im Rahmen der Planung und Vorbereitung der Verwertungsgesellschaft in urheberrechtlichen Fragen, gemeinsam mit dem Kollegen Martin Schäfer von Boehmert & Boehmert (Verwertungsgesellschaftsrecht) und Claas Oehler von IHDE Rechtsanwälte (Gesellschaftsrecht) beraten und wird auch der neuen Verwertungsgesellschaft in diesen Fragen weiter beratend beistehen.  

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