Dr. David Moll, LL.M.
Rechtsanwalt BvM München

David Moll ist Partner am Münchner Standort von Brehm & v. Moers. Er berät Medien- und Technologieunternehmen schwerpunktmäßig im IP- und Medienrecht, insbesondere im Urheber-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht. Seine Tätigkeit umfasst die Begleitung komplexer gerichtlicher und außergerichtlicher Streitigkeiten, die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, die strategische Beratung sowie die IP- und medienrechtliche Begleitung von Transaktionen. Darüber hinaus berät er Akteure der Kunst- und Kulturbranche in handels-, sachen-, urheber- und kulturgutschutzrechtlichen Fragestellungen.

David Moll studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und am University College London (LL.M. Intellectual Property Law). Während seines Referendariats war er für eine US-amerikanische Wirtschaftskanzlei in New York tätig. Er promovierte zu einem kunstrechtlichen Thema („Ausfuhrverbote für NS-Raubkunst“).

David Moll arbeitet seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 2015 im Bereich des IP- und Medienrechts. Vor seinem Eintritt bei Brehm & v. Moers im Jahr 2026 war er in zwei internationalen Wirtschaftskanzleien in München als Rechtsanwalt tätig und absolvierte Secondments an den Kanzleistandorten in Rom und Mailand.
 

Zulassung zur Anwaltschaft

2015

Veröffentlichungen (Auszug)

  • Verschärfte Anforderungen für Werbung mit mehrdeutigem Umweltbegriff „klimaneutral“, NJW 2024, S. 3042
  • Anmerkung zu BGH-Urteil vom 21.7.2023 - V ZR 112/22 - Keine Eigentumsbeeinträchtigung durch Eintragung in Lost-Art-Datenbank, NJW 2023, S. 3019 (zusammen mit Prof. Dr. Moritz Hennemann)
  • Kunstwerke unter Verdacht, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. Juli 2023 (zusammen mit Amelie Ebbinghaus)
  • Zulässigkeit von Werbung auf Smart-TV-Benutzeroberflächen nach dem Medienstaatsvertrag, Kommunikation & Recht 7/8/2021, S. 455 ff. (zusammen mit Dr. Holger Weimann)
  • Ausfuhrverbote für NS-Raubkunst, Schriften zum Kulturgüterschutz / Cultural Property Studies, de Gruyter, Berlin / Boston 2017 (Dissertation)
  • Zwischen Ausfuhrverboten und Restitutionsgeboten: Die Bedeutung des Kulturgutschutz-gesetzentwurfs für den Umgang mit NS-Raubkunst, Kunst und Recht, Heft 2 2016, S. 43 ff.

Fremdsprachen

Englisch

Mitgliedschaften

  • Art Lawyers Association (ALA)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Kunstverein München e.V.
  • PIN. Freunde der Pinakothek der Moderne e.V.
  • Fördermitglied Various Others (Verein zur Förderung der Außenwahrnehmung Münchens als Kunststandort e.V.)