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Was ist zu tun?

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Stichwort: Registereintragungen

  • GbR´s mit Immobilienvermögen oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften müssen sich im neuen Gesellschaftsregister eintragen lassen, um handlungsfähig zu bleiben. Sonstige GbR´s können durch die Eintragung den Status einer „eGbR“ erlangen und die Vorteile der Registerpublizität nutzen, ähnlich wie große Kapitalgesellschaften.

  • Eine erforderliche - oder auch nur gewünschte - Registereintragung ist rechtzeitig vorzubereiten. Zum Jahresanfang 2024 wird mit hoher Auslastung der Registergericht gerechnet. Formalitäten sind zu beachten, z.B. Geldwäschevorschriften.

  • Entgegen vielfacher Befürchtung besteht für Registereintragungen vor dem Jahreswechsel noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf: Der Präsident des Amtsgerichts Charlottenburg hat mitgeteilt, dass Anmeldungen zum Gesellschaftsregister erst ab dem 1. Januar 2024 möglich sind. Vor diesem Zeitpunkt eingehende Anträge auf Eintragung sind mangels Rechtsgrundlage unwirksam und werden nicht bearbeitet.

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