Am 24. März 2020 hat der Bundestag einen Gesetzenwurf zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise mit Änderungen im Zivil-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht verabschiedet.
Durch die Coronakrise lahmt die Wirtschaft, Aufträge und Projekte werden abgesagt. In vielen Betrieben führt das zu Beschäftigungslosigkeit.
Die Situations- und Nachrichtenlage zum Coronavirus COVID-19 ändert sich täglich. Die wirtschaftlichen Folgen sind nicht absehbar. Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen Fragen wie...